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Rechnung nach Arbeitsnachweis schreiben

16.06.20266 Min. Lesezeit

Die Rechnung ist der Moment, in dem sich zeigt, ob der Arbeitsnachweis seine Aufgabe erfüllt hat.

Die Reihenfolge ist entscheidend und wird oft umgedreht: Wer beim Schreiben der Rechnung anfängt zu überlegen, was gemacht wurde, hat das Problem nicht in der Rechnung, sondern im Nachweis.

Was auf die Rechnung gehört

Anders als beim Arbeitsnachweis gibt es hier tatsächlich Pflichtangaben. Fehlt eine davon, kann Dein Kunde die Vorsteuer nicht ziehen — und meldet sich.

Zu den Pflichtangaben einer Rechnung gehören unter anderem:

  • Vollständiger Name und Anschrift von Leistendem und Leistungsempfänger
  • Deine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Ausstellungsdatum und eine fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer
  • Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Umfang der Leistung
  • Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung
  • Nettoentgelt, Steuersatz und Steuerbetrag, aufgeschlüsselt
  • Hinweise auf Steuerbefreiung oder Umkehr der Steuerschuld, wo einschlägig

Für Kleinbetragsrechnungen gelten Erleichterungen, für Bauleistungen und die Umkehr der Steuerschuld dagegen Besonderheiten. Was für Deinen Betrieb konkret gilt, klärt Dein Steuerbüro — die Liste oben ersetzt keine steuerliche Beratung.

Positionen sauber übertragen

Der häufigste Fehler beim Übertragen ist nicht der Zahlendreher, sondern die Verdichtung: Aus fünf nachvollziehbaren Positionen im Nachweis wird eine Zeile „Arbeitsleistung nach Aufwand". Für Dich ist das schneller, für den Kunden ist es der Anlass zur Rückfrage.

Jede Zusammenfassung, die der Kunde nicht nachvollziehen kann, erzeugt genau den Anruf, den Du Dir sparen wolltest.

Zeitpunkt: je näher an der Leistung, desto besser

Zwischen Leistung und Rechnung liegen in vielen Betrieben drei bis sechs Wochen. Das hat zwei Folgen: Du finanzierst Deine Kunden zinslos, und die Erinnerung an den Einsatz verblasst auf beiden Seiten. Rückfragen zu einer Rechnung, die drei Tage nach dem Einsatz kommt, sind selten — zu einer nach sechs Wochen dagegen normal.

Und danach: die Buchhaltung

Die dritte Erfassung derselben Daten passiert in der Buchhaltung. Wer hier ohne Anbindung arbeitet, tippt Beträge, Kunden und Steuersätze ein weiteres Mal ab — mit demselben Fehlerrisiko wie beim ersten Mal.

FAQ

Häufige Fragen zum Thema

Wie schnell sollte ich nach dem Einsatz abrechnen?+

So schnell wie möglich, idealerweise innerhalb weniger Tage. Das verkürzt Deine Vorfinanzierung und reduziert Rückfragen, weil der Einsatz beim Kunden noch präsent ist.

Muss ich den Arbeitsnachweis der Rechnung beilegen?+

Vorgeschrieben ist es nicht. Bei Abrechnung nach Aufwand ist es aber üblich und sinnvoll — es beantwortet die meisten Rückfragen, bevor sie entstehen.

Was mache ich, wenn im Nachweis etwas fehlt?+

Nachfragen, bevor die Rechnung rausgeht. Eine Rechnung, die auf einer Vermutung beruht, wird entweder korrigiert oder nicht bezahlt — beides kostet mehr Zeit als das Telefonat vorher.

Darf ich Stunden aufrunden?+

Nur, wenn das mit dem Kunden vereinbart ist, etwa als angefangene Viertelstunde. Ohne Vereinbarung sorgen Aufrundungen für genau die Diskussion, die Du mit einem sauberen Nachweis vermeiden wolltest.

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